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ParagraphStand der Statuten: 30.08.2014

 

1   Beitrag: Jedes Mitglied hat am Kegelabend einen Beitrag von EUR 10,00 zu entrichten.
2   Kegeltermine: Gekegelt wird Samstagnachmittag von 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr im Abstand von 4 Wochen.
3   Neumitglied: Jedes Neumitglied muss vorher einmal Gastkegler gewesen sein.
4   Gäste: Jeder Gast hat eine Runde zugeben.
5   Fehlzeiten: Als entschuldigt gilt, wer sich abgemeldet hat.
6   Durchschnitt: Wer entschuldigt fehlt, zahlt den Beitrag plus Durchschnitt; wer unentschuldigt fehlt, zahlt den Beitrag, Durchschnitt plus EUR 15,00 Strafe.
7   Austritt: Beim Austritt aus dem Club hat das Mitglied keinen Anspruch an die Kasse.
8   Vorstand: Er wird durch die Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorstand besteht aus
  • einem Präses (z. Zt. Kette),
  • einem Kassierer (z. Zt. Schorsch)
  • einem Kassenprüfer (z. Zt. Schneemann)
9   Mitgliedskegel: Die Mitgliedskegel sind immer mitzuführen (egal wo).
10   Kegelwurf: Ein Wurf ist nur gültig, wenn er die Bahn verlassen hat.
11   Unstimmigkeiten: Bei allen Unstimmigkeiten lässt der Präses die Mehrheit entscheiden.
12   Pudelkönig: Der Pudelkönig wird nach Beendigung des Kegeln ermittelt. Er hat 4 Reihen an die Mütze anzustricken, wenn nicht, EUR 9,63 Strafe. Beim nächsten Kegeln hat er die Pudelmütze beim gesamten Kegeln im Auge zu halten und das Pudelkönigleibchen zu tragen, wenn nicht, EUR 0,30 Strafe. Hat der Pudelkönig die Pudelmütze vergessen, so zahlt er eine Strafe von EUR 2,50. Sollte der Pudelkönig am nächsten Kegeln nicht teilnehmen können, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Mütze und das Leibchen trotzdem da ist. Ansonsten ist die gleiche Strafe wie fürs vergessen zu zahlen.
13   Pflichtpartien: Folgende 2 Partien sind jeden Kegelabend zu spielen:
Ziemlich am Anfang das Spiel ”Eumel” und zur Mitte des Kegelabends ist das Königsspiel durchzuführen. Der so ermittelte König hat dafür zu sorgen, dass das Königsleibchen bei nächsten Kegeln anwesend ist, egal wie. Ansonsten ist eine Strafe in Höhe von EUR 3,00 fällig. Der Eumel trägt das Eumel-Leibchen bis zur Ermittlung eines neuen Eumel. Strafen werden ebenfalls bis zur Ermittlung fällig.
14   Handyverbot: Es gilt beim Kegeln striktes Handyverbot. Ausnahmen dienstliche Gründe, wie beim Stefan V. oder auch bei Trainerposten oder anderen sehr wichtigen Verpflichtungen! Sollte trotzdem ein Handy störend sein, so ist eine Strafe von EUR 4,97 fällig. Ferner darf ein Bundesligaergebnisdienst 2x am Abend aktiviert werden.
15   Sitzplatzregel & Schreibdienst: Die Sitzplätze werden bei jedem Kegeln im Uhrzeigersinn gewechselt. Der Kegelbruder, der vorne links sitzt übernimmt für diesen Kegelabend den Schreibdienst.
16   Sommerfest: Das Sommerfest vom Kegelclub findet einmal jährlich statt. In der Regel wird das Sommerfest jedes Jahr von einem anderen Kegelclub Mitglied ausgerichtet. Das Ausrichten des Sommerfest basiert auf freiwilliger Basis. Für das Sommerfest wird jedes Jahr pauschal ein Betrag in Höhe von 100,00€ aus der Kegelclubkasse entnommen. Der restliche noch offene Betrag wird durch die teilnehmenden Kegelclub Mitglieder gleich aufgeteilt. Hierbei wird nicht unterschieden ob ein Kegelclub Mitglied Alleine, mit Partnerin und/oder Kinder am Sommerfest teilnimmt. Das genaue Datum für die Austragung des Sommerfest wird jeweils zu Beginn eines Jahres durch diverse Terminvorschläge ermittelt. Eine endgültige Zusage ob jemand am Sommerfest teilnimmt oder nicht muss 4 Wochen vor der Austragung des Sommerfest erfolgen. Sollte jemand trotz Zusage nicht am Sommerfest teilnehmen, so muss er trotzdem den anteiligen Betrag für die Teilnahme am Sommerfest entrichten.